DIWB Logo
Förderrechner 2026

Wie viel Förderung ist für Ihre Gründung möglich?

Gründungszuschuss bei Arbeitslosengeld oder Einstiegsgeld bei Bürgergeld: Berechnen Sie Ihre mögliche Förderung in wenigen Sekunden. Kostenlos und ohne Anmeldung, Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Was beziehen Sie aktuell?

Steht in Ihrem Bewilligungsbescheid

Ihr möglicher Gründungszuschuss

bis zu

13.500 €

in 15 Monaten, wenn die Agentur für Arbeit beide Förderphasen bewilligt

  • Steuerfrei
  • Ohne Rückzahlung
  • Bis zu 15 Monate

Auszahlung pro Monat

Monat 1–6

1.800 € pro Monat

Monat 7–15

300 € pro Monat

Phase 1: Arbeitslosengeld + 300 €
10.800 €
Phase 2: 300 € für Ihre soziale Absicherung
2.700 €

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Zusage. Der Gründungszuschuss (§ 93 f. SGB III) ist eine Ermessensleistung: Über Bewilligung, Höhe und Dauer entscheidet die Agentur für Arbeit.

Gut zu wissen

Ihr Gründungscoaching kann zusätzlich über einen AVGS zu 100 % gefördert werden. Der Gründungszuschuss bleibt vollständig bei Ihnen.

Das sind die Voraussetzungen

  • Sie beziehen ALG I und haben zum Start noch mindestens 150 Tage Restanspruch.
  • Sie machen sich hauptberuflich selbständig (mindestens 15 Stunden pro Woche).
  • Ein Businessplan belegt Ihr Geschäftsmodell plausibel.
  • Eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit. Das bereiten wir im Coaching gemeinsam vor.

AVGS-Gründungscoaching

Den Antrag nicht allein stellen

Im Gründungscoaching „Fit für die Gründung“ erarbeiten Sie Businessplan und Finanzplanung für Ihren Antrag. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist das Coaching für Sie kostenfrei.

Zum Gründungscoaching

Rechtsgrundlagen und Stand

Gründungszuschuss: § 93 f. SGB III. Einstiegsgeld: § 16b SGB II und Einstiegsgeld-Verordnung. Die Rechenwerte gelten für 2026 und wurden zuletzt im Oktober 2026 geprüft.