Wie viel Förderung ist für Ihre Gründung möglich?
Gründungszuschuss bei Arbeitslosengeld oder Einstiegsgeld bei Bürgergeld: Berechnen Sie Ihre mögliche Förderung in wenigen Sekunden. Kostenlos und ohne Anmeldung, Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.
Steht in Ihrem Bewilligungsbescheid
Ihr möglicher Gründungszuschuss
bis zu
13.500 €
in 15 Monaten, wenn die Agentur für Arbeit beide Förderphasen bewilligt
- Steuerfrei
- Ohne Rückzahlung
- Bis zu 15 Monate
Auszahlung pro Monat
Monat 1–6
1.800 € pro Monat
Monat 7–15
300 € pro Monat
- Phase 1: Arbeitslosengeld + 300 €
- 10.800 €
- Phase 2: 300 € für Ihre soziale Absicherung
- 2.700 €
Unverbindliche Beispielrechnung, keine Zusage. Der Gründungszuschuss (§ 93 f. SGB III) ist eine Ermessensleistung: Über Bewilligung, Höhe und Dauer entscheidet die Agentur für Arbeit.
Gut zu wissen
Ihr Gründungscoaching kann zusätzlich über einen AVGS zu 100 % gefördert werden. Der Gründungszuschuss bleibt vollständig bei Ihnen.
Das sind die Voraussetzungen
- Sie beziehen ALG I und haben zum Start noch mindestens 150 Tage Restanspruch.
- Sie machen sich hauptberuflich selbständig (mindestens 15 Stunden pro Woche).
- Ein Businessplan belegt Ihr Geschäftsmodell plausibel.
- Eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit. Das bereiten wir im Coaching gemeinsam vor.
AVGS-Gründungscoaching
Den Antrag nicht allein stellen
Im Gründungscoaching „Fit für die Gründung“ erarbeiten Sie Businessplan und Finanzplanung für Ihren Antrag. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist das Coaching für Sie kostenfrei.
Zum GründungscoachingRechtsgrundlagen und Stand
Gründungszuschuss: § 93 f. SGB III. Einstiegsgeld: § 16b SGB II und Einstiegsgeld-Verordnung. Die Rechenwerte gelten für 2026 und wurden zuletzt im Oktober 2026 geprüft.